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TIROLER JUGENDSCHUTZGESETZ

Kein Konsum und Abgabe von
• Alkohol unter 16 Jahren
• Spirituosen (auch Mischgetränke - Alkopops) und Nikotin unter 18 Jahren

Ausgehzeiten
• Bis 16 Jahre - 01:00 Uhr
• Bis 14 Jahre - 23:00 Uhr
Ab 16 Jahre - keine gesetzliche Beschränkung

Weitere Änderungen:
Eltern dürfen die Ausgehzeiten einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen

Ausweispflicht:
Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen

Abnahme:
Die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen

Strafandrohung:
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Jugendlichen Geldstrafen bis zu € 215,-

Informations- und Beratungsgespräche:
An Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten.

Wer dem innerhalb von 3 Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe

Für den Bezirk Lienz finden die Beratungsgespräche - nach Terminvereinbarung in der Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit statt.
Jugendschutz