TIROLER JUGENDSCHUTZGESETZ
Kein Konsum und Abgabe von
• Alkohol unter 16 Jahren
• Spirituosen (auch Mischgetränke - Alkopops) und Nikotin unter 18 Jahren
Ausgehzeiten
• Bis 16 Jahre - 01:00 Uhr
• Bis 14 Jahre - 23:00 Uhr
Ab 16 Jahre - keine gesetzliche Beschränkung
Weitere Änderungen:
Eltern dürfen die Ausgehzeiten einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen
Ausweispflicht:
Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen
Abnahme:
Die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen
Strafandrohung:
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Jugendlichen Geldstrafen bis zu € 215,-
Informations- und Beratungsgespräche:
An Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten.
Wer dem innerhalb von 3 Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe
Für den Bezirk Lienz finden die Beratungsgespräche - nach Terminvereinbarung in der Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit statt.
Kein Konsum und Abgabe von
• Alkohol unter 16 Jahren
• Spirituosen (auch Mischgetränke - Alkopops) und Nikotin unter 18 Jahren
Ausgehzeiten
• Bis 16 Jahre - 01:00 Uhr
• Bis 14 Jahre - 23:00 Uhr
Ab 16 Jahre - keine gesetzliche Beschränkung
Weitere Änderungen:
Eltern dürfen die Ausgehzeiten einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen
Ausweispflicht:
Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen
Abnahme:
Die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen
Strafandrohung:
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Jugendlichen Geldstrafen bis zu € 215,-
Informations- und Beratungsgespräche:
An Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten.
Wer dem innerhalb von 3 Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe
Für den Bezirk Lienz finden die Beratungsgespräche - nach Terminvereinbarung in der Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit statt.
Jugendschutz