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Mobile Jugendarbeit
1. Vorwort



Seit Jahrzehnten nutzen Jugendliche – deutlich mehr als Erwachsene – den öffentlichen Raum für ihre Aktivitäten. Sie eigenen sich Räume an und machen Parks und Straßen „unsicher", wie diese Aktivitäten umgangssprachlich bezeichnet werden.

Diese Bezeichnung verweist auf einen bedeutsamen Aspekt der hohen Präsenz junger Leute im öffentlichen Raum: Sie gebrauchen ihn mitunter anders, als von den Erwachsenen vorgesehen und gelten daher oft als Störfaktor und/oder Risikopotential.

Aufgrund dieser Beobachtungen ist deutlich auch in unserer Region der Bedarf an mobiler Jugendarbeit zu sehen.

Zu diesen Beobachtungen wurde auch 2014 ihm Rahmen der Fachhochschule Kärnten eine Bachelorarbeit verfasst über den Bedarf an Streetwork in Lienz.



2. Was ist „Mobile Jugendarbeit"?



2.1. Definition

„Mobile Jugendarbeit ist ein inhaltlich und methodisch eigenständiges Arbeitsfeld innerhalb der außerschulischen Jugendarbeit. Mobile Jugendarbeit arbeitet bezirks-, gemeinde- bzw. stadtteilorientiert mit oftmals sozial- und ökonomisch benachteiligten jungen Menschen, die den Großteil ihrer Zeit im öffentlichen Raum verbringen.

Im Zentrum von Mobiler Jugendarbeit stehen die Interessen, Kompetenzen und Ressourcen der jungen Menschen. Ziel ist es diese aufzuzeigen, zu stärken, zu vertiefen und auszubauen.

Die Jugendlichen werden dabei unterstützt, ihre Interessen umzusetzen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Mobile Jugendarbeit baut auf Langfristigkeit, Kontinuität und Beziehung und fühlt sich für Probleme der Jugendlichen verantwortlich.

Die Angebote der Mobilen Jugendarbeit richten sich nach den sich verändernden Bedürfnissen der Zielgruppe." (Quelle: Richtlinien des Landes Tirol zur Förderung der Offenen und Mobilen Jugendarbeit)



2.2. Arbeitsprinzipien

• Beziehungskontinuität und Dialog

o Langfristige gleichwürdige Beziehung zwischen den JugendarbeiterInnen und den Jugendlichen

• Offenheit:

o ist für alle Anliegen aller jungen Menschen offen

• Akzeptierende Grundhaltung

o Ernstnehmen der Anliegen der Jugendlichen – Akzeptanz jugendlicher Denk- und Verhaltensmuster

• Parteilichkeit:

o steht auf der Seite der jungen Menschen und vertritt deren Anliegen

• Freiwilligkeit:

o akzeptiert, dass die jungen Menschen über Art und Umfang des Kontakts entscheiden

• Niederschwelligkeit:

o bietet Jugendlichen einfachen, freien und anonymen Zugang zu den Angeboten

• Intersektionalität:

o Berücksichtigung von sozialer Kategorien und deren Wechselwirkungen

• Partizipation

o Aktive Teilhabe der Jugendlichen an Prozessen

• Bedürfnisorientierung:

o orientiert sich an den Bedürfnissen, Ressourcen und Anliegen der jungen Menschen

• Respekt:

o begegnet den jungen Menschen mit Achtung und Wertschätzung ihrer Person

• Vertraulichkeit:

o gibt ohne Rücksprache keine Informationen an andere weiter

• Flexibilität:

o arbeitet flexibel bzgl. Zeit, Ort, Raum

• Unentgeltlichkeit:

o kann kostenlos in Anspruch genommen werden

2.3. Handlungsansätze



2.3.1. Aufgabenbereiche

• Aufsuchende Arbeit: 50%

Unter Aufsuchender Arbeit versteht man die Arbeit im öffentlichen Raum.

Diese Methode versteht sich für die MitarbeiterInnen aber auch aufgrund der Präsenz der MitarbeiterInnen im öffentlichen Raum für die Jugendliche als Möglichkeit des Kontaktaufbaus.

Während der Aufsuchenden Arbeit finden keine gezielten Beratungsgespräche statt. (siehe Anlaufstelle)

Aufsuchende Arbeit sollte im Idealfall immer zu zweit stattfinden.



• Anlaufstelle: 25%

Die Anlaufstelle bietet den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit die MitarbeiterInnen aufzusuchen um den Kontakt und das Vertrauen aufzubauen.

Die Anlaufstelle wird nicht als Freizeiteinrichtung für Jugendliche verstanden.

Die Betreuung der Anlaufstelle sollte im Idealfall immer zu zweit stattfinden.

Beratungsgespräche die im Rahmen der Öffnungszeiten entstehen, sollten wenn möglich (ausgenommen Krisensituationen) auf außerhalb der Zeiten der Anlaufstelle verschoben werden.



• Beratung und Begleitung: 10%

Man versteht darunter Gespräche mit den Jugendlichen im Einzel- oder Gruppensetting zu bestimmten Themen, zu denen Jugendliche Bedarf des Gesprächs oder der Aufklärung haben. Aufgrund dieser Gespräche können Erstbegleitungen zu Institutionen entstehen.

Bei der Begleitung sollte immer die bestmögliche Selbstständigkeit der Jugendlichen im Vordergrund stehen.

Beratung und Begleitung finden immer mit einem/einer MitarbeiterIn statt welche/welchen sich der Jugendliche auswählen kann.



• Vernetzung, Fortbildung, Supervision, Büro: 10%

Interne und externe Vernetzung mit Einrichtungen und Institutionen.

Administrative Tätigkeiten (z.B.: Konzeptarbeit)

Fortbildungen mit Bezug auf das Arbeitsfeld und mit der Genehmigung vom Vorstand und/oder dem Land Tirol (Förderverträge)



• Projekt- und Cliquenarbeit: 5%

Projekt- und Cliquenarbeit bietet die Möglichkeit mit Gruppen gezielt zu arbeiten um eventuelle gruppendynamische Prozesse in Gang zu bringen.

Weiteres können auch Bedürfnisse der Jugendliche durch die verschiedensten Methoden sichtbar gemacht werden.



2.3.2. Methoden

• Beziehungsarbeit

o Kontinuierliche Kontakte

o Als Ansprechperson Orientierung, Halt, Lösungsansätze und Handlungsoptionen bieten

• Beratung und Begleitung

o Krisenintervention

o Probleme erkennen und Lösungsansätze finden

o Vermittlung in Institutionen und Begleitung dorthin

o Weiterführende Begleitung durch Beziehungskontinuität

• Themenzentrierte Arbeit und Projektarbeit

o Projektorganisation für jugendrelevante Projekte (aktuelle und laufend interessante)

• Gruppen- und Cliquenarbeit

o Abwechslung zwischen leitende und begleitende Intervention in gruppendynamischen Prozessen

• Geschlechterbezogene Arbeit

o Spezielle Förderung für Burschen und Mädchen mittels gezielter Angebote

• Freizeitpädagogik und Erlebnispädagogik



2.4. Vernetzung

Vernetzung ist in der Mobilen Jugendarbeit mitunter eines der wichtigsten Bereiche um bestmöglich arbeiten zu können. Man ist durch die verschiedenen Themen und Probleme der Jugendlichen auf ein aktives Netz von Angeboten angewiesen.

Die Vernetzung fängt bei Intervision innerhalb des Teams an, geht über die Vereinsvernetzung bis hin zur Vernetzung mit jugendrelevanten Einrichtungen.

Zu dem ist eine regelmäßige Vernetzung zu Stakeholdern wie Stadt, Land, Exekutive und Bezirkshauptmannschaft sehr wichtig.



2.5. Ziele und Wirkungsweisen

• Persönlichkeitsentwicklung

• Identitätsentwicklung

• Handlungskompetenzen

• Gemeinschaftsfähigkeit

• Gesellschaftliche Teilhabe

• Sprachrohrfunktion



2.6. Zielgruppe

Das Angebot der Mobilen Jugendarbeit richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig sozialem Status, Geschlecht sowie ethnischen oder religiösen Zugehörigkeiten.

Heutzutage ist das Jugendalter nicht mehr genau zu definieren. (juristisches, entwicklungspsychologisches, soziologisches, pädagogisches Verständnis)

Zielführend ist es die Hauptzielgruppe auf 12 bis 19 Jahren festzusetzten. Dies schließt jedoch nicht jüngere oder ältere Jugendliche zur Gänze aus.



3. Grundstruktur



3.1. Träger

Der „Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Lienz" kurz „Jugend in Lienz" genannt besteht derzeit aus 10 Vereinsmitgliedern, von denen 6 Personen den Vorstand bilden (ZVR Nummer: 273634277).

Der Verein betreibt das offene Jugendzentrum, die Mobile Jugendarbeit in Lienz und führt die Jugendschutzberatungen für den Bezirk Lienz durch.

3.2. Förderrichtlinien

Grundlage und Vertragsgegenstand ist die Richtlinie des Landes zur Förderung der Offenen und Mobilen Jugendarbeit


3.3. Finanzierung

Personalkosten und Sachaufwand werden von der Stadtgemeinde Lienz und dem Land Tirol finanziert.

Zusätzlich stellt die Stadtgemeinde die Räumlichkeiten zur Verfügung.



4. Rahmenbedingungen:



4.1. Personelle Rahmenbedingungen



4.1.1. Personal

40 Wochenstunden – zwei Teilzeit Stellen

Als fachliche Qualifikation wird eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Ausbildung vorausgesetzt.

Das Team sollte zumindest mit einem Mann und einer Frau besetzt sein, um geschlechtersensible Arbeit erfüllen zu können. Dabei ist es auch wichtig, dass die mobilen JugendarbeiterInnen unter sich austauschen und ergänzen können. (kontinuierliche qualitative Arbeit)



4.1.2. Arbeitszeiten

Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Sollte es trotzdem anfallen, ist dies ein Entgegenkommen der MitarbeiterInnen und sind dementsprechend zu entlohnen.

Unter Nachtarbeit versteht man die Arbeitszeit zwischen 22:00 und 06:00.

Überstunden oder Mehrstunden sind durch Zeitausgleich oder Bezahlung abzugelten.



4.1.3. Zukunftsvision

60 Wochenstunden

Gemäß den Förderrichtlinien ist für eine Bezirksstadt wie Lienz, 40 Wochenstunden förderwürdig.

Die restlichen 20 Wochenstunden könnten über die Talbodengemeinden finanziert werden.

Die Mobile Jugendarbeit bräuchte in den jeweiligen Gemeinden eine Räumlichkeit um gegebenenfalls Beratungsgespräche durchzuführen oder Öffnungszeiten für eine Anlaufstelle anzubieten.

Die Aufsuchende Arbeit würde anlassbezogen stattfinden und wäre bedarfsorientiert.

Zusätzlich würden gezielte Projekte für die Gemeinden angeboten werden.



4.2. Räumliche Rahmenbedingungen

Die Räumlichkeiten der Anlaufstelle sollten verfügen über: Büro, Aufenthaltsraum, Kochgelegenheit bzw. Küche, sanitäre Anlagen.

Das Vorhandensein von geeigneten Räumen und vertrauter Atmosphäre sind Grundbedingungen um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Speziell bei Kriseninterventionen muss rasches Handeln möglich sein.

Die Anlaufstelle dient neben ihren Öffnungszeiten (1-2mal wöchentlich), in denen die Jugendlichen mit ihren Anliegen kommen können, als Rückzugsort für anonyme Beratungen und Besprechungen.

Neben den Räumlichkeiten der Anlaufstelle findet der größte Teil der Arbeit im öffentlichen Raum, diverse Parks und Jugendtreffpunkte, statt.



4.3. Finanzielle Rahmenbedingungen

Neben einer gesicherten längerfristigen Finanzierung benötigt Mobile Jugendarbeit eine flexible Spesenregelung (Handkassa).

Mobile Jugendarbeit findet im öffentlichen Raum statt, dadurch entstehen Kosten für Mitarbeiterlnnen für Eintritte (Schwimmbad, Events,...) Die Kosten sollen den Mitarbeiternlnnen unbürokratisch als Handgeld zur Verfügung stehen. Z. B. monatliche Pauschalen.



4.4. Strukturelle Rahmenbedingungen

Um längerfristig Vertrauen zu den Jugendlichen aufzubauen und deren Akzeptanz zu gewinnen brauchen die MitarbeiterInnen ein Uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht.

Ordnungspolitischen Zielen werden von der Mobilen Jugendarbeit abgelehnt um als neutrale Anlaufstelle zu dienen und unbeeinflusst mit den Jugendlichen arbeiten zu können.

Die MitarbeiterInnen der Mobilen Jugendarbeit benötigen einen Dienstausweis um sich in diversen Situationen ausweisen zu können.



4.5. Fachliche Rahmenbedingungen

Planung und Qualitätssicherung, Regelmäßige Teamreflexionen, Klausurtage, Supervision, Fortbildung, Teilnahme an Fachtagungen, Vernetzung ect. sollten im Dienstverhältnis integriert sein um die Qualität der Arbeit zu stärken.